Geld abheben mit Personalausweis als Alternative zur EC-Karte

Auf der CeBIT 2013 präsentiert die Bundesdruckerei erstmals die Möglichkeit, das Geldabheben am Bankautomaten nicht mehr mit einer Scheckkarte, sondern mit dem Personalausweis durchzuführen.

Diese Geldabhebung soll nur in wenigen Schritten möglich sein, wobei allerdings auf der Messepräsentation keinerlei Vorteil gegenüber den bisher verwendeten Scheckkarten sichtbar wird.

Der neu definierte Geld-Abhebe-Vorgang

Doch lesen Sie mehr über die genaue Vorgehensweise des Geldabhebens:

In einem ersten Schritt führt der Bürger seinen elektronischen Personalausweis an ein RFID-Lesegerät im Geldautomaten.

Dann fragt der Geldautomat nach der Eingabe einer korrekten sechsstelligen PIN. Dies ist schon der erste Unterschied zur Bankkarten-PIN, diese war nur vierstellig.

Die Abfrage nimmt nun den direkten Weg über die zentrale Personalausweisdatei der Bundesdruckerei und der XCOM AG und es wird geprüft, ob der Ausweis gesperrt oder gültig ist. Ist der Ausweis gültig und mit einem Bankkonto verknüpft, so kann der Bürger nunmehr seine Bargeldabhebung fortsetzen. Das Geld erhält er dann direkt aus dem Automaten, wobei in der Testphase noch ein Tageslimit von 200 Euro gilt.

Ein Komfortsprung ist derzeit nicht ersichtlich, da er statt der Bankkarte lediglich den Personalausweis nutzt.

Der Prozess der Bargeldauszahlung wird dabei von der XCOM AG durchgeführt. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Willich und knapp über 200 Mitarbeitern möchte sich an die Spitze der neuen Bargeldauszahlung mit RFID-Technologie setzen.

Zudem ist der Prozess noch nicht an alle Banken durchgebunden, weshalb die Bargeldabhebung als Lastschrift-Buchung vorgemerkt und erst dann auf dem entsprechenden Bankkonto gebucht wird.

Haupt-Innovation: Aufhebung der Trennung staatlicher und privater Daten

In der bisherigen Lesart des Personalausweisgesetzes gab es eine strikte Trennung zwischen den beim Staat vorhandenen Daten und bei Kreditinstituten geführten Datenbeständen.

Erst im Jahr 2009 wurde das Bankgeheimnis dadurch aufgewertet, dass die Banken auf alle Zinsen, Dividenden und Gewinne eines Kunden eine Abgeltungsteuer zahlten. Die bisherige Besteuerung entsprechend dem individuellen Grenzsteuersatz entfiel, so dass auf alle Gewinne aus Finanztransaktionen eine einheitliche Besteuerung von 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer erfolgte.

In der Praxis hat deshalb das Einreichen der Steuerbescheinigungen der Bank im Rahmen der Jahreseinkommenserklärung keine Wirkung mehr. Somit gab es auch nur sehr wenige Nachfragen der Steuerbehörden im Inland, die im Zusammenhang mit angeblich nicht versteuerten Zinsen und Gewinnen standen. Denn diese wurden letztendlich automatisch an den Fiskus abgeführt.

EC-Karte oder Ausweis

Bis zum heutigen Tag ist keine Privatperson berechtigt, einen Ausweis für ein Geschäft des täglichen Bedarfs zu verlangen.

Am Zigarettenautomaten reicht eine EC/Girocard mit im Magnetstreifen enthaltener 18+ Altersinformation. Beim Kauf von Tabak und Alkohol darf der Kassierer im Zweifelsfall den Ausweis nur kurz ansehen und nicht kopieren.

Das neue Projekt der Bargeldabhebung mit Personalausweis nutzt erstmals ein vom Staat ausgegebenes Identifizierungsdokument, um dies mit einer privaten Transaktion zu verknüpfen. Daran ist schon einmal ein Unternehmen gescheitert: Das Unternehmen Safe ID mit besten Verbindungen zu Otto Schily, dem damaligen Bundesinnenminister, ist nicht mehr am Markt tätig.

Der um seine Daten und den staatlichen Einfluss besorgte Bürger hat durch dieses Pilotprojekt und das Geld abheben mit dem Personalausweis keinerlei Vorteil.

Problematisch kann ein etwaiges Skimming der Personalausweisdaten sein, da man mit Personalausweisnummer noch wesentlich mehr anstellen kann als mit einer gestohlenen EC-Karte.

So schön dieses Projekt auch präsentiert wird: der Sicherheitsgedanke ist der fehlende Mosaikstein, der die Durchsetzung verhindern könnte.

Da die meisten Bundesbürger zudem mehrere Bankkonten haben, müsste man für einen wirklichen Vorteil schon den komplett gläsernen Bürger schaffen. Dieser könnte nach Einführen des Personalausweises in den Bankautomaten aus einer Liste das Bankkonto auswählen, von dem Geld abgehoben werden soll.

Projekt Bankautomat als Schnellschuss

Das Projekt dient vor allem dazu die E-Personalausweis-Funktion zu demonstrieren, so wie es die Bundesbank vor einiger Zeit versprochen hatte.

Befürworter des Projektes werden allerdings die Innovation feiern. Anstatt zig Bankkarten mit sich herumzutragen, reicht ein einziges Identifizierungsdokument. Wer nichts zu verbergen hat, der wird schon bald seine Glaubwürdigkeit am Automaten weiter erhöhen. Er wird gerne den Ausweis an den RFID-Leser halten und damit eine noch höhere Fälschungssicherheit genießen.

Erst letzte Woche hielt Bundespräsident Joachim Gauck eine Rede, in dem er als einen der wesentlichen Fortschritte Europas preist:

„Wir reisen von der Memel bis zum Atlantik,
von Finnland bis nach Sizilien,
ohne an irgendeiner Grenze den Reisepass zu zücken“.

Die meisten Bankkunden werden wahrscheinlich keinen Fortschritt durch die Verwendung staatlicher Dokumente für die Bargeldabhebung sehen.

Allerdings hat dieser Vorschlag auch einen Vorteil. Denn er zeigt die Vorteile der RFID-Technik im Bezug auf Fälschungssicherheit. Letztendlich werden die Bankkunden für mehr Sicherheit durch RFID votieren. Allerdings auf einer vom Personalausweis komplett getrennten Karte.