Ausweis-Dokumente für Kinder – Drei kommen in Frage

Wollen Sie während der anstehenden Reisezeit mit Ihren Kindern ins Ausland reisen?
Dann sollten Sie beachten, dass von der EU die Passverordnung geändert wurde.
Am 26. Juni 2012 werden Kinder-Einträge in den Ausweisen der Eltern ungültig.
Ab dem Tag muss jedes Kind eigene Ausweispapiere für Reisen ins Ausland besitzen. Das gilt auch für Reisen in Länder der Europäischen Union.

Je nach Alter des Kindes und Reiseland können Eltern zwischen Kinderreisepass, Personalausweis sowie dem Reisepass wählen. Wichtige Ausnahme sind die USA, wo nur der elektronische Reisepass gilt.

Kinderreisepass

Papierdokument ohne Chip, wird bei vielen Behörden sofort ausgestelltt,
Für Antrag muss Geburtsurkunde und ein Foto eingereicht werden.
keine digitalisierten Informationen und keine Fingerabdrücke,
ab dem zehnten Lebensjahr selbst unterschreiben
gültig im Schengenraum, Türkei, Thailand
6 Jahre gültig oder bis das Kind zwölf Jahre alt wird
für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr
kostet 13 Euro, für sechs Euro kann der Kinderreisepass verlängert werden.

Personalausweis

Der Personalausweis reicht als Ausweis im Schengen-Raum, zu dem neben den 22 EU-Ländern auch Norwegen, Island, die Schweiz und Lichtenstein gehören.
22,80 Euro
6 Jahre gültig, wenn Inhaber unter 24 Jahre alt
10 Jahre gültig, wenn Inhaber älter als 24 Jahre

Reisepass

Reisepass wird meist für Kinder ab 13 Jahren ausgestellt
biometrischer Reisepass mit Chip ist bei Reisen in die USA notwendig
37,50 Euro
6 Jahre gültig, wenn Inhaber unter 24 Jahre alt
10 Jahre gültig, wenn Inhaber älter als 24 Jahre