Elektronischer Aufenthaltstitel

Am 1. September 2011 wurde der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland eingeführt. Es ist quasi eine Variante des elektronischen Personalausweises. Technisch gesehen bietet der eAT die gleichen Möglichkeiten wie der ePerso. Auf dem kontaktlosen Chip im Karteninneren sind ebenfalls biometrischen Merkmale wie ein Foto und zwei Fingerabdrücke des Ausweisinhabers gespeichert. Außerdem ist der eAT für die Online-Ausweisfunktion und elektronische Signatur vorbereitet.

Der eAT löst ein Etikett ab, das bisher in den Reisepass geklebt wurde. Diese alte Form der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung gilt weiterhin, bis zum 31. August 2021. Es muss sich also niemand beeilen einen eAT zu beantragen.