Maschinenlesbarer Personalausweis

Es war kein Aprilscherz, als die Bundesrepublik Deutschland am 1. April 1987 den maschinenlesbaren Personalausweis einführte. Die kunststofflaminierten Karten enthielten eine zweizeilige maschinenlesbaren Zone. Der Personalausweise sollte damit schneller geprüft werden können.

Im maschinenlesbaren Bereich waren gespeichert:

  • „IDD<<“ Abkürzung für Identitätskarte Deutschland beim Personalausweis
  • Kennzahl der Ausgabebehörde
  • Seriennummer mit Prüfziffer (letzte Ziffer=Prüfziffer)
  • „D<<“ als Nationalitäts-Kennzeichen für Deutschland
  • Geburtsdatum mit Prüfziffer (letzte Ziffer=Prüfziffer)
  • Gültigkeitsdatum mit Prüfziffer (letzte Ziffer=Prüfziffer)

Die „alten“ Personalausweise hatten das Format ID-2 (10,5 × 7,4 cm). Dort war der zweizeilige, maschinenlesbare Bereich mit jeweils 36 Zeichen pro Zeile vorgesehen. Als Schriftart wird auch weiterhin die nichtproportional Schrift OCR-B eingesetzt; dabei werden Leerzeichen durch ein „<„-Symbol ersetzt.

Im Jahr 2001 wurde ein Hologramm eingeführt, um die Fälschungssicherheit zu erhöhen. Die letzten alten Personalausweise konnten bis zum 29. Oktober 2010 beantragt werden. Sie sind 10 Jahre gültig.