Personalausweis in der Praxis

Das biometrische Foto und die elektronische Signatur sind die auffälligen Neuerungen, die zusammen mit dem neuen Personalausweis eingeführt wurden. Die elektronischen Möglichkeiten schlagen sich auch im geänderten Personalausweis-Gesetz nieder. Der Personalausweis ist nach dem neuen Gesetz nicht mehr einziehbar. Personenbezogene, persönliche Daten sollen sich nicht unkontrolliert verbreiten können, das war die Idee.

Wie wirkt sich der neue Personalausweis in der Praxis aus?

Im täglichen Leben schafft der Personalausweis jedoch einige neue Probleme. So darf der Inhaber den Ausweis nicht mehr im Hotel hinterlegen, wie es früher üblich war. Und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen ihre Personalausweise nicht mehr am Eingang der Diskothek abgeben.

Party-Pass für Jugendlichen unter 18 Jahre

In Diskotheken war es bei unter 18-Jährigen oft die Regel, dass der Ausweis am Eingang hinterlegt werden musste. So konnten die Betreiber einfach kontrollieren, wer sich nach 24 Uhr noch unerlaubt in der Disco befand. Um das Problem in der Disco oder sonstigen Partyveranstaltungen zu lösen, können sich die Jugendlichen, unter Vorlage des Ausweises, in eine Anwesenheitsliste eintragen. Eine andere Möglichkeit bietet der „Party-Pass“.

Verschiedene Landkreise unterstützen den Party-Pass, weil er genau wie der alte Ausweis in der Disco oder auf sonstigen Veranstaltungen zur Kontrolle des Jugendschutzes abgegeben werden kann. Der Party-Pass lässt sich kostenlos herunterladen und wird als PDF-Formular ausgefüllt. Dann muss der Inhaber den Party-Pass nur noch ausschneiden und mitnehmen. Wie überall gelten auch für den Party-Pass Regeln, welche man beim Download per Mausklick akzeptieren muss.

Noch nicht alle Veranstalter kennen den Party-Pass und einige Discotheken lehnen Gäste damit ab. Die Initiatoren des Party-Passes arbeiten daran, ihn weiter bekannt zu machen und zu höherer Akzeptanz zu verhelfen. Bis heute sind bereits 40.000 Party-Pässe im Umlauf.

Weitere Informationen unter www.partypass.de

Nachtrag vom 18. Juli 2012: Den Partypass gibt es jetzt auch im Oberallgäu. Im Interview mit dem Allgäuer Anzeigenblatt erklärte Polizeisprecher Thorsten Ritter, dass der Personalausweise als elektronischen Identitätsnachweis dient. Deshalb müsse verhindert werden, dass eine andere Person in den Besitz des Ausweises kommt.“

Wo gibt es noch Probleme mit dem neuen Personalausweis?

Im Gefängnis müssen sich die Gefangenen auch ausweisen. Die alte Praxis befähigte die Mitarbeiter eines Gefängnisses Personalausweis-Anträge von Gefangenen direkt zur Meldestelle zu bringen und dort den fertigen Personalausweis in Empfang zu nehmen. Das geht jetzt nicht mehr. Ebenso darf der Ausweis nicht mehr im Hotel oder beim Zugang zu sicherheitsempfindlichen Behörden am Eingang abgegeben werden.

Bislang gibt es dafür noch keine Alternative. Farbkopien sollte niemand von seinem Personalausweis anfertigen. Das könnte als versuchte Fälschung interpretiert werden.

Personalausweis-Gesetz (PAuswG)

Der elektronische Personalausweis machte einige Änderungen im Gesetz notwendig. Deshalb trat am 1. November 2010 eine neue Fassung des Personalausweis-Gesetzes in Kraft. „Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.“, regelt § 1 Abs. 1 S. 3 PAuswG. Zudem ist der Ausweisinhaber gemäß § 27 Abs. 2 PAuswG für den Schutz seiner Geheimnummer vor Missbrauch verantwortlich.

Das baden-württembergischen Innenministerium sagt es ganz deutlich: „Den Ausweis irgendwo abzugeben, ist ein Rechtsverstoß“.